Weitere Entscheidung unten: OVG Niedersachsen, 17.02.2015

Rechtsprechung
   BAG, 29.01.2015 - 2 AZR 164/14   

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BAG, 29.01.2015 - 2 AZR 164/14 (https://dejure.org/2015,3511)
BAG, Entscheidung vom 29.01.2015 - 2 AZR 164/14 (https://dejure.org/2015,3511)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 S 1 KSchG, § 1 Abs 3 S 1 KSchG, § 1 Abs 2 KSchG, § 1360 BGB, §§ 1360 ff BGB
    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Sozialauswahl

  • IWW

    § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG, § ... 1 Abs. 2 KSchG, § 1 Abs. 3 KSchG, § 1 KSchG, §§ 1601 ff. BGB, §§ 1360 ff. BGB, § 138 Abs. 3 ZPO, § 320 ZPO, Grundgesetzes (Art. 6 Abs. 1), § 1 Abs. 4, Abs. 5 Satz 2 KSchG, § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b ZPO, § 139 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Gewichtung der Kriterien der Sozialauswahl

  • bag-urteil.com

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Sozialauswahl

  • Betriebs-Berater

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Gleichrangigkeit der Sozialkriterien

  • rewis.io

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Sozialauswahl

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewichtung der Kriterien der Sozialauswahl

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gleichrangigkeit der Kriterien für die soziale Auswahl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - und die Sozialauswahl

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betriebsbedingte Änderungskündigung und die Sozialauswahl

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Längere Betriebszugehörigkeit kann Unterhaltspflichten bei Sozialauswahl nicht aufwiegen

  • zip-online.de (Leitsatz)

    Zur Sozialauswahl bei betriebsbedingten Änderungskündigungen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Schwierige Sozialauswahl

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Sozialauswahl - Gleichrangigkeit der Sozialkriterien - Gewichtung der Grunddaten - Verfahrensrüge

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Gewichtung von Unterhaltspflichten im Rahmen der Sozialauswahl

  • anwalt.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Betriebsbedingte Kündigung, Sozialauswahl

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Die Sozialauswahl bei einer betriebsbedingten Kündigung

Besprechungen u.ä. (2)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Drei Jahre längere Betriebszugehörigkeit kann bei der Sozialauswahl drei Unterhaltspflichten nicht aufwiegen

  • osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)

    Gleichrangigkeit der Kriterien für die soziale Auswahl

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 150, 330
  • NJW 2015, 1838
  • ZIP 2015, 1948 (Ls.)
  • MDR 2015, 662
  • NZA 2015, 426
  • BB 2015, 691
  • DB 2015, 812
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 476/10

    Kündigungsschutz - Wartezeit

    Auszug aus BAG, 29.01.2015 - 2 AZR 164/14
    Der dem Arbeitgeber einzuräumende Wertungsspielraum führt dazu, dass nur deutlich schutzwürdigere Arbeitnehmer sich mit Erfolg auf einen Auswahlfehler berufen können (BAG 22. März 2012 - 2 AZR 167/11 - Rn. 19; 7. Juli 2011 - 2 AZR 476/10 - Rn. 48; jeweils mwN) .

    Beide befanden sich im Kündigungszeitpunkt in einem Alter, in dem von ähnlich guten Vermittlungschancen auf dem Arbeitsmarkt auszugehen war (vgl. BAG 7. Juli 2011 - 2 AZR 476/10 - Rn. 50 mwN) .

    Bei kürzerer Betriebszugehörigkeit des Klägers wäre ein dreijähriger "Beschäftigungsvorsprung" womöglich stärker ins Gewicht gefallen (vgl. BAG 7. Juli 2011 - 2 AZR 476/10 - Rn. 52) .

  • BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 549/01

    Sozialauswahl

    Auszug aus BAG, 29.01.2015 - 2 AZR 164/14
    In diesem Zusammenhang darf berücksichtigt werden, dass ältere Arbeitnehmer durch das Abstellen auf die Betriebszugehörigkeit und das Lebensalter überproportional begünstigt sein können (vgl. BAG 5. Dezember 2002 - 2 AZR 549/01 - zu B III 5 der Gründe für ein - mit der Mitarbeitervertretung "abgestimmtes" - Punkteschema) .

    Im Übrigen könnte ein erhöhtes Einkommen seiner Frau allenfalls dazu führen, dass beim Kläger eine Unterhaltspflicht aufgrund Doppelverdienstes weniger stark zu gewichten wäre (vgl. BAG 5. Dezember 2002 - 2 AZR 549/01 - zu B III 6 a der Gründe; ErfK/Oetker 15. Aufl. § 1 KSchG Rn. 333a) .

    Keinesfalls wäre es mit der Wertentscheidung des Grundgesetzes (Art. 6 Abs. 1) vereinbar, § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG dahin auszulegen, dass der Arbeitgeber im Ergebnis verpflichtet wäre, einem verheirateten Arbeitnehmer allein wegen seiner familiären Bindung zu kündigen (vgl. BAG 5. Dezember 2002 - 2 AZR 549/01 - zu B III 4 b der Gründe) .

  • LAG Hamm, 21.10.2008 - 9 Sa 966/08

    Kündigung; Sozialauswahl ohne Punktetabelle; Indizwirkung anerkannter

    Auszug aus BAG, 29.01.2015 - 2 AZR 164/14
    In der Gesamtschau von absoluter Differenz und prozentualem Verhältnis der beiden Daten (zu diesen beiden sich ergänzenden Betrachtungsweisen vgl. LAG Hamm 21. Oktober 2008 - 9 Sa 966/08 - zu II 1 b bb (1) der Gründe) lässt sich angesichts einer Beschäftigungsdauer von immerhin sechs Jahren auf Seiten des Klägers nicht sagen, dass Frau K. mit ihrer Beschäftigungszeit von neun Jahren von der Änderung der Arbeitsbedingungen erheblich härter getroffen worden wäre.

    Sie kann jedoch ein "Indiz" dafür sein, dass die vorgenommene Auswahl - noch - "ausreichend" ist (vgl. LAG Hamm 21. Oktober 2008 - 9 Sa 966/08 - zu II 1 b bb (1) der Gründe) .

  • BAG, 22.03.2012 - 2 AZR 167/11

    Ordentliche betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Bildung von

    Auszug aus BAG, 29.01.2015 - 2 AZR 164/14
    Der dem Arbeitgeber einzuräumende Wertungsspielraum führt dazu, dass nur deutlich schutzwürdigere Arbeitnehmer sich mit Erfolg auf einen Auswahlfehler berufen können (BAG 22. März 2012 - 2 AZR 167/11 - Rn. 19; 7. Juli 2011 - 2 AZR 476/10 - Rn. 48; jeweils mwN) .

    Sein Urteil kann wegen der mit ihm verbundenen Würdigung auch tatsächlicher Umstände vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden, ob es den Inhalt der Norm selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (BAG 22. März 2012 - 2 AZR 167/11 - Rn. 22; 18. Oktober 2006 - 2 AZR 473/05 - Rn. 17, BAGE 120, 18; jeweils mwN) .

  • BAG, 12.07.2007 - 2 AZR 666/05

    Massenentlassung - Verfahrensrüge

    Auszug aus BAG, 29.01.2015 - 2 AZR 164/14
    Sofern die Beklagte monieren möchte, das Landesarbeitsgericht habe übersehen, dass die Parteien Ziele "festgelegt" hätten, die nicht aus dem "Objective Plan FY 11" ersichtlich gewesen seien, und dass der Kläger diese "verfehlt" habe, hat sie nicht dargetan, welchen ausreichend substantiierten, unter Beweis gestellten Vortrag zu einer "Festlegung" solcher Ziele sie in den Tatsacheninstanzen an welcher Stelle gehalten habe (zu diesen Anforderungen vgl. BAG 12. Juli 2007 - 2 AZR 666/05 - Rn. 26) .
  • BAG, 24.03.1983 - 2 AZR 21/82

    Punktsystem und Leistungsunterschiede bei Sozialauswahl

    Auszug aus BAG, 29.01.2015 - 2 AZR 164/14
    c) Das Landesarbeitsgericht hat sich nicht etwa für befugt gehalten, eine eigene Punktetabelle aufzustellen und die von der Beklagten vorgenommene Sozialauswahl daran zu messen (vgl. BAG 24. März 1983 - 2 AZR 21/82 - BAGE 42, 151 zur Verwerfung der sog. Hammer Tabelle) .
  • BAG, 06.11.2008 - 2 AZR 523/07

    Betriebsbedingte Kündigung - Altersdiskriminierung

    Auszug aus BAG, 29.01.2015 - 2 AZR 164/14
    Durch die Anwendung eines vom Bundesarbeitsgericht (BAG 6. November 2008 - 2 AZR 523/07 - BAGE 128, 238) nicht beanstandeten Punkteschemas hat es sein Ergebnis lediglich "abgesichert".
  • ArbG Ludwigshafen, 08.02.2005 - 8 Ca 2824/04

    Betriebsbedingte Kündigungen: Arbeitnehmer mit Kindern sind besonders

    Auszug aus BAG, 29.01.2015 - 2 AZR 164/14
    Für ein einseitig aufgestelltes Punkteschema des Arbeitgebers wird hingegen vertreten, dass die Sozialkriterien dann nicht mehr in ein billigenswertes Verhältnis gesetzt seien, wenn die Unterhaltspflicht für ein Kind wie zwei Jahre Betriebszugehörigkeit und zwei Lebensjahre gewichtet werde (vgl. ArbG Ludwigshafen 8. Februar 2005 - 8 Ca 2824/04 -; ErfK/Oetker 15. Aufl. § 1 KSchG Rn. 337) .
  • BAG, 18.09.2014 - 6 AZR 145/13

    Insolvenzanfechtung - Scheinarbeitsverhältnis - abgestufte Darlegungslast -

    Auszug aus BAG, 29.01.2015 - 2 AZR 164/14
    Zum anderen führt sie nicht aus, welchen Tatsachenvortrag sie auf den begehrten Hinweis hin gehalten oder welche Rechtsausführungen sie dann gemacht hätte (zu dieser Anforderung vgl. BAG 18. September 2014 - 6 AZR 145/13 - Rn. 34 mwN) .
  • BAG, 05.11.2009 - 2 AZR 676/08

    Interessenausgleich mit Namensliste - grob fehlerhafte Sozialauswahl -

    Auszug aus BAG, 29.01.2015 - 2 AZR 164/14
    Dort ging es aufgrund von Vereinbarungen der Betriebsparteien um die Überprüfung der Sozialauswahl am - hier nicht einschlägigen - Maßstab der groben Fehlerhaftigkeit gemäß § 1 Abs. 4 und Abs. 5 Satz 2 KSchG (vgl. BAG 5. November 2009 - 2 AZR 676/08 - Rn. 29) .
  • BAG, 06.01.2004 - 9 AZR 680/02

    Anforderungen an Revisionsbegründung

  • BGH, 08.01.2007 - II ZR 334/04

    Beweiskraft des Tatbestands eines Berufungsurteils

  • LAG Köln, 09.01.2014 - 6 Sa 533/13

    Fehlerhafte Sozialauswahl

  • BAG, 18.10.2006 - 2 AZR 473/05

    Sozialauswahl

  • ArbG Köln, 24.05.2013 - 1 Ca 9278/12

    Gewichtung der Dauer der Betriebszugehörigkeit gegenüber von

  • BAG, 12.08.2010 - 2 AZR 945/08

    Änderungskündigung - Änderung des Arbeitsorts - Anhörung des Betriebsrats

  • BAG, 13.03.1964 - 1 AZR 100/63

    Besondere Vertrauensstellung - Stellung eines Geschäftsführers -

  • BAG, 06.02.2003 - 2 AZR 623/01

    Sozialauswahl - Betriebszugehörigkeit - "Beschäftigungszeit

  • Drs-Bund, 15.03.2012 - BT-Drs 17/9000
  • BAG, 08.12.2022 - 6 AZR 31/22

    Sozialauswahl - Rentennähe - grobe Fehlerhaftigkeit

    Der Gesetzgeber hat damit zu erkennen gegeben, dass keine objektiv bestmögliche Sozialauswahl erforderlich ist, sondern der Arbeitgeber bzw. die Betriebsparteien bei der Abwägung die Sozialdaten unter Berücksichtigung ihres jeweiligen Zwecks gewichten dürfen (vgl. BAG 29. Januar 2015 - 2 AZR 164/14 - Rn. 11, BAGE 150, 330) .
  • BAG, 18.09.2018 - 9 AZR 20/18

    Einstellungsanspruch - Auswahlentscheidung

    Der dem Arbeitgeber einzuräumende Wertungsspielraum führt dazu, dass nur deutlich schutzwürdigere Arbeitnehmer sich mit Erfolg auf einen Auswahlfehler berufen können (vgl. BAG 29. Januar 2015 - 2 AZR 164/14 - Rn. 11 mwN, BAGE 150, 330) .

    Die Gleichrangigkeit der Auswahlkriterien verlangt, die mit ihnen verbundenen konkreten Daten der betroffenen Arbeitnehmer in ein Verhältnis zueinander zu setzen (BAG 29. Januar 2015 - 2 AZR 164/14 - Rn. 25, BAGE 150, 330) .

    (b) Die Beklagte durfte zudem durch eine entsprechend hohe Bewertung der Unterhaltspflichten berücksichtigen, dass ältere Arbeitnehmer durch das Abstellen auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit und das Lebensalter überproportional begünstigt sein können (vgl. BAG 29. Januar 2015 - 2 AZR 164/14 - Rn. 17 mwN, BAGE 150, 330) , denn eine lange Betriebszugehörigkeit geht regelmäßig mit einem höheren Lebensalter einher (vgl. BAG 5. Dezember 2002 - 2 AZR 549/01 - zu B III 5 der Gründe) .

    Dem konnte die Beklagte bei der Gewichtung der Unterhaltspflichten des Arbeitnehmers Ö Rechnung tragen (vgl. zur Berücksichtigung eines Doppelverdiensts BAG 29. Januar 2015 - 2 AZR 164/14 - Rn. 22 f., BAGE 150, 330; vgl. auch zu den Auswirkungen eines Doppelverdiensts auf die Unterhaltspflicht gegenüber gemeinsamen Kindern KR/Griebeling/Rachor 11. Aufl. § 1 KSchG Rn. 677a) .

    Die Beklagte hat allerdings bei ihrer Auswahlentscheidung nicht allein auf Unterhaltspflichten, sondern als Korrektiv mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit und dem Lebensalter auf Kriterien abgestellt, die in der Regel ältere Arbeitnehmer begünstigen (vgl. BAG 29. Januar 2015 - 2 AZR 164/14 - Rn. 17 mwN, BAGE 150, 330; APS/Kiel 5. Aufl. KSchG § 1 Rn. 643 mwN; KR/Griebeling/Rachor 11. Aufl. § 1 KSchG Rn. 678) , denn eine lange Betriebszugehörigkeit geht regelmäßig mit einem höheren Lebensalter einher (vgl. BAG 5. Dezember 2002 - 2 AZR 549/01 - zu B III 5 der Gründe) .

  • LAG Baden-Württemberg, 10.10.2017 - 15 Sa 33/17

    Grenzen des Wertungsspielraums des Arbeitgebers bei der Gewichtung der vier

    Der dem Arbeitgeber einzuräumende Wertungsspielraum führt dazu, dass nur deutlich schutzwürdigere Arbeitnehmer sich mit Erfolg auf einen Auswahlfehler berufen können (vgl. BAG 29.01.2015 - 2 AZR 164/14 - NZA 2015, 426 Rn. 11 mwN).

    Diese beiden Betrachtungsweisen ergänzen sich (vgl. BAG 29.01.2015 - 2 AZR 164/14 - NZA 2015, 426 Rn. 17 und 20 mwN).

    Mit der Wertentscheidung des Grundgesetzes (Art. 6 Abs. 1 GG) wäre es unvereinbar, § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG dahin auszulegen, dass der Arbeitgeber im Ergebnis verpflichtet wäre, einem verheirateten Arbeitnehmer allein wegen seiner familiären Bindung zu kündigen (vgl. BAG 29.01.2015 - 2 AZR 164/14 - NZA 2015, 426 Rn. 23).

    Ein Kriterium fällt relativ umso stärker ins Gewicht, je größer der durch dieses aufgezeigte Unterschied zugunsten des einen Mitarbeiters ausfällt (vgl. BAG 29.01.2015 - 2 AZR 164/14 - NZA 2015, 426 Rn. 25).

    Auf diese Chancen habe das Landesarbeitsgericht wegen der wirtschaftlichen Auswirkungen der fraglichen Änderungskündigung Bedacht nehmen dürfen (vgl. BAG 29.01.2015 - 2 AZR 164/14 - NZA 2015, 426 Rn. 19 mwN).

    Den vom Zweiten Senat verwendeten Begriff der "vollen" Unterhaltspflicht (vgl. BAG 29.01.2015 - 2 AZR 164/14 - NZA 2015, 426 Rn. 22) aufgreifend, stellt die Berufungskammer fest, dass es sich um vier volle Unterhaltspflichten handelte.

    Ob und inwieweit bei Herrn Ö. eine Unterhaltspflicht aufgrund Doppelverdienstes weniger stark zu gewichten wäre, braucht daher nicht entschieden zu werden (vgl. zu dieser Problematik BAG 29.01.2015 - 2 AZR 164/14 - NZA 2015, 426 Rn. 23).

  • OLG Stuttgart, 19.11.2015 - 2 U 75/15

    Bauspardarlehensvertrag: Wirksamkeit einer formularmäßig vereinbarten Klausel

    Sie soll sicherstellen, dass der Verwender die bei ihm vermutete überlegene Marktmacht nicht dazu missbraucht, seinem Kunden überraschende oder unbillige Vertragsbestimmungen aufzuzwingen (vgl. statt vieler Herresthal, ZIP 2015, 1948, 1954).
  • BAG, 24.09.2015 - 2 AZR 680/14

    Änderungskündigung - Selbstwiderspruch

    Die Klägerin ist im Verhältnis zu ihren beiden Kolleginnen jedenfalls nicht - zumal nicht deutlich (vgl. BAG 29. Januar 2015 - 2 AZR 164/14  - Rn. 11 mwN) - schutzbedürftiger.
  • LAG Hamm, 07.08.2015 - 13 Sa 166/15

    Kriterien für die Sozialauswahl bei einer betriebsbedingten Kündigung

    Deshalb kann der betroffene Arbeitnehmer die Fehlerhaftigkeit der Sozialauswahl nur mit Erfolg rügen, wenn er deutlich schutzwürdiger ist ( vgl. BAG, 29.01.2015 - 2 AZR 164/14 - NZA 2015, 426; 02.06.2005 - 2 AZR 480/04 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 75 ).
  • LAG Düsseldorf, 02.09.2015 - 12 Sa 543/15

    Rechtmäßigkeit der Ausgestaltung eines Kinderzuschlags in einem Sozialplan

    Bei unterschiedlich hohen Einkommen ergibt sich so eine unterschiedlich hohe Unterhaltsverpflichtung (vgl. BAG 29.01.2015 - 2 AZR 164/14, NZA 2015, 426 Rn. 23).

    Es kommt deshalb nicht darauf an, ob das pauschalierte Abstellen auf den ungleich verteilten Doppelverdienst für die Frage der Gewährung des Kinderzuschlags im Sozialplan durch das Anknüpfen an das Steuerrecht auch eine mittelbare Diskriminierung von Frauen darstellt (vgl. BAG 29.01.2015 a.a.O. Rn. 23) und welche Folge es hat, dass der Kläger dieses Verfahrens ein Mann ist.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.01.2023 - 8 Sa 1641/21

    Weitgehende Parallelentscheidung zu LAG Berlin-Brandenburg 16 Sa 1586/21 v.

    Der dem/der Arbeitgeber*in einzuräumende Wertungsspielraum führt dazu, dass nur deutlich schutzwürdigere Arbeitnehmer*innen sich mit Erfolg auf einen Auswahlfehler berufen können (vgl. BAG, Urteil vom 18. September 2018 - 9 AZR 20/18 -, Rn. 28, juris; BAG 29. Januar 2015 - 2 AZR 164/14 - Rn. 11 mwN, BAGE 150, 330 ).

    Die Gleichrangigkeit der Auswahlkriterien verlangt, die mit ihnen verbundenen konkreten Daten der betroffenen Arbeitnehmer in ein Verhältnis zueinander zu setzen (BAG 29. Januar 2015 - 2 AZR 164/14 - Rn. 25, BAGE 150, 330 ), so dass die in § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG genannten Kriterien in einem Punkteschema unterschiedlich bewertet werden können (vgl. (BAG 18. September 2018 - 9 AZR 20/18 -, Rn. 30, juris; BAG 6. Juli 2006 - 2 AZR 442/05 - Rn. 60 ff.).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.10.2016 - 5 Sa 271/16

    Betriebsbedingte Kündigung - Arbeitsplatzwegfall - Darlegungslast des

    Der dem Arbeitgeber einzuräumende Wertungsspielraum führt dazu, dass nur deutlich schutzwürdigere Arbeitnehmer sich mit Erfolg auf einen Auswahlfehler berufen können (vgl. BAG 29.01.2015 - 2 AZR 164/14 - Rn. 11 mwN).

    Hingegen darf nach den gesetzlichen Vorgaben ein Unterhaltsanspruch der Klägerin gegen ihren Ehemann nicht zu ihren Lasten berücksichtigt werden (vgl. BAG 29.01.2015 - 2 AZR 164/14 - Rn. 23 mwN).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.02.2018 - 11 Sa 159/17

    Unwirksame betriebsbedingte Kündigung eines Garten- und Friedhofsarbeiters einer

    Deshalb kann der betroffene Arbeitnehmer die Fehlerhaftigkeit der Sozialauswahl nur mit Erfolg rügen, wenn er deutlich schutzwürdiger ist (BAG, Urteil vom 29. Januar 2015 - 2 AZR 164/14 - BAGE 150, 330 = AP Nr. 162 zu § 2 KSchG 1969 = NZA 2015, 426 ; 02.06.2005 - 2 AZR 480/04 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 75).

    Für ein - wie hier - einseitig aufgestelltes Punkteschema des Arbeitgebers wird hingegen vertreten, dass die Sozialkriterien dann nicht mehr in ein billigenswertes Verhältnis gesetzt seien, wenn die Unterhaltspflicht wie zwei Jahre Betriebszugehörigkeit und zwei Lebensjahre gewichtet werden (offengelassen von BAG, Urteil vom 29. Januar 2015 - 2 AZR 164/14 - BAGE 150, 330 = NZA 2015, 426 unter Hinweis auf ArbG Ludwigshafen, Urteil vom 8. Februar 2005 - 8 Ca 2824/04 - NZA-RR 2005, 423 ; ErfK/Oetker 15. Aufl. § 1 KSchG Rn. 337).

  • ArbG Stuttgart, 20.01.2017 - 26 Ca 866/16

    Sozialauswahl - Altersgruppenbildung - tariflicher Alterskündigungsschutz

  • ArbG Düsseldorf, 31.08.2018 - 14 Ca 766/18
  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.03.2016 - 8 Sa 73/15

    Bestimmtheit eines Änderungsangebots - Erforderlichkeit einer Sozialauswahl bei

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.03.2016 - 8 Sa 84/15

    Bestimmtheit eines Änderungsangebots - Erforderlichkeit einer Sozialauswahl bei

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.03.2016 - 8 Sa 76/15

    Bestimmtheit eines Änderungsangebots - Erforderlichkeit einer Sozialauswahl bei

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.03.2016 - 8 Sa 87/15

    Bestimmtheit eines Änderungsangebots - Erforderlichkeit einer Sozialauswahl bei

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.03.2016 - 8 Sa 81/15

    Bestimmtheit eines Änderungsangebots - Erforderlichkeit einer Sozialauswahl bei

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.03.2016 - 8 Sa 79/15

    Bestimmtheit eines Änderungsangebots - Erforderlichkeit einer Sozialauswahl bei

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.03.2016 - 8 Sa 80/15

    Bestimmtheit eines Änderungsangebots - Erforderlichkeit einer Sozialauswahl bei

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.03.2016 - 8 Sa 85/15

    Bestimmtheit eines Änderungsangebots - Erforderlichkeit einer Sozialauswahl bei

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.03.2016 - 8 Sa 86/15

    Bestimmtheit eines Änderungsangebots - Erforderlichkeit einer Sozialauswahl bei

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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 17.02.2015 - 8 LA 26/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,2445
OVG Niedersachsen, 17.02.2015 - 8 LA 26/14 (https://dejure.org/2015,2445)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.02.2015 - 8 LA 26/14 (https://dejure.org/2015,2445)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. Februar 2015 - 8 LA 26/14 (https://dejure.org/2015,2445)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 3 Abs 1 S 1 Nr 2 BÄO; § 5 Abs 2 S 1 BÄO; Art 12 GG; § 257c StPO; § 124 Abs 2 Nr 4 VwGO; § 124 Abs 2 Nr 3 VwGO; § 124 Abs 2 Nr 1 VwGO
    Abrechnungsbetrug; Antrag auf Zulassung der Berufung; Approbation; Arzt; Auslagenersatz; Deal; Fremdleistungen; Unwürdigkeit; Verständigung; Widerruf

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 1838
  • NZS 2015, 318
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (66)

  • BVerwG, 13.02.2014 - 3 B 68.13

    Rechtmäßigkeit des Entzugs der ärztlichen Approbation wegen tausendfachen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.02.2015 - 8 LA 26/14
    Solange und soweit es, wie hier, nicht ernstlich zweifelhaft ist, dass das Strafgericht der danach bestehenden Sachverhaltsaufklärungspflicht genügt und die erforderliche Überzeugung gewonnen hat, dürfen folglich auch die auf einer Verständigung nach § 257c StPO beruhenden Feststellungen in einer strafgerichtlichen Entscheidung zur Grundlage einer behördlichen oder gerichtlichen Beurteilung der betroffenen Persönlichkeit bei Entscheidungen über den Entzug einer ärztlichen Approbation gemacht werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.2.2014 - BVerwG 3 B 68.13 -, juris Rn. 1 und 5 ff.; Bayerischer VGH, Urt. v. 28.3.2007 - 21 B 04.3153 -, juris Rn. 33).

    Sie sind regelmäßig ohne Weiteres geeignet, das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Berufsstand des Zahnarztes nachhaltig zu erschüttern, bliebe das Verhalten für den Fortbestand der Approbation folgenlos (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.2.2014, a.a.O., Rn. 10 m.w.N; die gegen diese Entscheidung erhobene Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 28.3.2014 - 1 BvR 795/14 - nicht zur Entscheidung angenommen).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. zuletzt Beschl. v. 13.2.2014, a.a.O., Rn. 12 m.w.N.) und auch des Senats (vgl. Beschl. v. 21.5.2013, a.a.O., Rn. 13 m.w.N.) ist geklärt, dass der Approbationswiderruf wegen Unwürdigkeit keine auf die Person des Betroffenen bezogene Gefahrenprognose erfordert.

  • OVG Niedersachsen, 21.05.2013 - 8 LA 54/13

    Widerruf einer ärztlichen Approbation aufgrund der Vornahme von sexuellen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.02.2015 - 8 LA 26/14
    Es trifft zwar zu, dass ein Abweichen von den Feststellungen in einer strafgerichtlichen Entscheidung ausnahmsweise dann geboten sein kann, wenn gewichtige Anhaltspunkte für deren Unrichtigkeit bestehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.8.2011, a.a.O.; Beschl. v. 6.3.2003, a.a.O.; Urt. v. 26.9.2002, a.a.O.), etwa weil Wiederaufnahmegründe gegeben sind, die maßgeblichen tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts erkennbar auf einem Irrtum beruhen oder die Approbationsbehörde ausnahmsweise in der Lage ist, eine für ihre Entscheidung erhebliche, aber strittige Tatsache besser als das Strafgericht aufzuklären (vgl. Senatsbeschl. v. 21.5.2013 - 8 LA 54/13 -, juris Rn. 8).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. zuletzt Beschl. v. 13.2.2014, a.a.O., Rn. 12 m.w.N.) und auch des Senats (vgl. Beschl. v. 21.5.2013, a.a.O., Rn. 13 m.w.N.) ist geklärt, dass der Approbationswiderruf wegen Unwürdigkeit keine auf die Person des Betroffenen bezogene Gefahrenprognose erfordert.

    Ob das Verwaltungsgericht diesen Rechtssatz im zu entscheidenden Fall auch rechtsfehlerfrei angewandt und daraus die Folgerungen gezogen hat, die für die Sachverhalts- und Beweiswürdigung geboten gewesen sind, ist - unabhängig davon, dass dies hier keinen ernstlichen Zweifeln ausgesetzt ist (siehe 1.) - für das Vorliegen einer die Zulassung der Berufung gebietenden Divergenz hingegen ohne Belang (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.3.2013 - 2 B 130.11 -, juris Rn. 5 (zu § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO); Senatsbeschl. v. 21.5.2013, a.a.O., Rn. 16 (zu § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO) jeweils m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 02.09.2009 - 8 LA 99/09

    Abrechnungsbetrug; Approbation; Berufspflichtverletzung; Bewährung; Prognose;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.02.2015 - 8 LA 26/14
    Danach ist ein Arzt zur Ausübung des ärztlichen Berufs unwürdig, wenn er durch sein Verhalten nicht mehr das für die Ausübung seines Berufes unabdingbar nötige Vertrauen besitzt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.4.1998 - BVerwG 3 B 95.97 -, NJW 1999, 3425; Senatsbeschl. v. 2.9.2009 - 8 LA 99/09 -, juris Rn. 2 jeweils m.w.N.).

    Erfasst werden vielmehr auch alle mit der eigentlichen ärztlichen Tätigkeit in nahem Zusammenhang stehenden Handlungen und ferner, abhängig von der Schwere des Delikts, auch Straftaten außerhalb des beruflichen Wirkungskreises, wenn sie zu einem Ansehens- und Vertrauensverlust führen, der den Betroffenen für den ärztlichen Beruf als auf absehbare Zeit untragbar erscheinen lässt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.8.1995 - BVerwG 3 B 7.95 -, NVwZ-RR 1996, 477; Beschl. v. 9.1.1991 - BVerwG 3 B 75.90 -, NJW 1991, 1557; Senatsbeschl. v. 18.4.2012, a.a.O.; v. 2.9.2009, a.a.O., Rn. 3).

    Soweit der Kläger eine Abweichung der angefochtenen Entscheidung von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. April 1998 - BVerwG 3 B 95.97 - und des Senats vom 2. Februar 2009 - 8 LA 99/09 - geltend macht und darauf hinweist, diese hätten anders als das Verwaltungsgericht eine Unwürdigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs nur aufgrund besonders schwerwiegender Verfehlungen, wie etwa von der Allgemeinheit besonders missbilligter, ehrenrühriger Straftaten, angenommen, zeigt er schon keinen prinzipiellen Auffassungsunterschied auf.

  • OVG Niedersachsen, 18.04.2012 - 8 LA 6/11

    Voraussetzungen für den Widerruf der Approbation eines Arztes bei Betrug

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.02.2015 - 8 LA 26/14
    Anlass für den Entzug der Approbation wegen Unwürdigkeit können deshalb nur gravierende Verfehlungen sein, die geeignet sind, das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Berufsstand, bliebe das Verhalten für den Fortbestand der Approbation folgenlos, nachhaltig zu erschüttern (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.1.2011 - BVerwG 3 B 63.10 -, NJW 2011, 1830, 1831; Senatsbeschl. v. 18.4.2012 - 8 LA 6/11 -, juris Rn. 30; Stollmann, Widerruf und Ruhen von Approbationen, in: MedR 2010, 682 f. jeweils m.w.N.).

    Erfasst werden vielmehr auch alle mit der eigentlichen ärztlichen Tätigkeit in nahem Zusammenhang stehenden Handlungen und ferner, abhängig von der Schwere des Delikts, auch Straftaten außerhalb des beruflichen Wirkungskreises, wenn sie zu einem Ansehens- und Vertrauensverlust führen, der den Betroffenen für den ärztlichen Beruf als auf absehbare Zeit untragbar erscheinen lässt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.8.1995 - BVerwG 3 B 7.95 -, NVwZ-RR 1996, 477; Beschl. v. 9.1.1991 - BVerwG 3 B 75.90 -, NJW 1991, 1557; Senatsbeschl. v. 18.4.2012, a.a.O.; v. 2.9.2009, a.a.O., Rn. 3).

    Die Bestimmung regelt den Ersatz von Auslagen im Zusammenhang mit der Erbringung ärztlicher Leistungen abschließend (vgl. BGH, Beschl. v. 25.1.2012 - 1 StR 45/11 -, NJW 2012, 1377, 1380 und allgemein zur Berufspflicht der richtigen und "peinlich genauen" Abrechnung bezogener Fremdleistungen bei Vertragsärzten: Senatsbeschl. v. 18.4.2012, a.a.O., Rn. 33 m.w.N.).

  • BVerwG, 06.03.2003 - 3 B 10.03
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.02.2015 - 8 LA 26/14
    Dabei ist nach objektivem Maßstab (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6.3.2003 - BVerwG 3 B 10.03 -, juris Rn. 3, Bayerischer VGH, Beschl. v. 21.5.2010 - 21 BV 09.1206 -, juris Rn. 40) zu beurteilen, ob das Fehlverhalten geeignet ist, dieses Ansehen des Berufsstandes der Ärzte und das in ihn gesetzte Vertrauen nachhaltig zu erschüttern.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.8.2011 - BVerwG 3 B 6.11 -, juris Rn. 10; Beschl. v. 6.3.2003, a.a.O., Rn. 2; Urt. v. 26.9.2002 - BVerwG 3 C 37.01 -, NJW 2003, 913, 916) und auch des Senats (vgl. Senatsbeschl. v. 7.2.2014 - 8 LA 84/13 -,GesR 2014, 183, 184; v. 13.1.2009 - 8 LA 88/08 -, MedR 2009, 483 f. jeweils m.w.N.) dürfen die in einem rechtskräftigen Strafurteil oder auch einem Strafbefehl enthaltenen tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen regelmäßig zur Grundlage einer behördlichen oder gerichtlichen Beurteilung der betroffenen Persönlichkeit bei Entscheidungen über den Entzug einer ärztlichen Approbation gemacht werden.

    Es trifft zwar zu, dass ein Abweichen von den Feststellungen in einer strafgerichtlichen Entscheidung ausnahmsweise dann geboten sein kann, wenn gewichtige Anhaltspunkte für deren Unrichtigkeit bestehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.8.2011, a.a.O.; Beschl. v. 6.3.2003, a.a.O.; Urt. v. 26.9.2002, a.a.O.), etwa weil Wiederaufnahmegründe gegeben sind, die maßgeblichen tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts erkennbar auf einem Irrtum beruhen oder die Approbationsbehörde ausnahmsweise in der Lage ist, eine für ihre Entscheidung erhebliche, aber strittige Tatsache besser als das Strafgericht aufzuklären (vgl. Senatsbeschl. v. 21.5.2013 - 8 LA 54/13 -, juris Rn. 8).

  • BVerwG, 18.08.2011 - 3 B 6.11

    Widerruf einer ärztlichen Approbation wegen Berufsunwürdigkeit; maßgeblicher

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.02.2015 - 8 LA 26/14
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.8.2011 - BVerwG 3 B 6.11 -, juris Rn. 10; Beschl. v. 6.3.2003, a.a.O., Rn. 2; Urt. v. 26.9.2002 - BVerwG 3 C 37.01 -, NJW 2003, 913, 916) und auch des Senats (vgl. Senatsbeschl. v. 7.2.2014 - 8 LA 84/13 -,GesR 2014, 183, 184; v. 13.1.2009 - 8 LA 88/08 -, MedR 2009, 483 f. jeweils m.w.N.) dürfen die in einem rechtskräftigen Strafurteil oder auch einem Strafbefehl enthaltenen tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen regelmäßig zur Grundlage einer behördlichen oder gerichtlichen Beurteilung der betroffenen Persönlichkeit bei Entscheidungen über den Entzug einer ärztlichen Approbation gemacht werden.

    Es trifft zwar zu, dass ein Abweichen von den Feststellungen in einer strafgerichtlichen Entscheidung ausnahmsweise dann geboten sein kann, wenn gewichtige Anhaltspunkte für deren Unrichtigkeit bestehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.8.2011, a.a.O.; Beschl. v. 6.3.2003, a.a.O.; Urt. v. 26.9.2002, a.a.O.), etwa weil Wiederaufnahmegründe gegeben sind, die maßgeblichen tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts erkennbar auf einem Irrtum beruhen oder die Approbationsbehörde ausnahmsweise in der Lage ist, eine für ihre Entscheidung erhebliche, aber strittige Tatsache besser als das Strafgericht aufzuklären (vgl. Senatsbeschl. v. 21.5.2013 - 8 LA 54/13 -, juris Rn. 8).

    Es bestehen auch keine Anhaltspunkte dafür, dass der Kläger bis zur Widerrufsentscheidung des Beklagten vom 25. Mai 2011 (vgl. zur Maßgeblichkeit dieses Zeitpunkts für die Beurteilung der Widerrufsvoraussetzungen: BVerwG, Beschl. v. 18.8.2011, a.a.O., Rn. 9) seine Würdigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs wiedererlangt hätte.

  • BVerwG, 25.02.2008 - 3 B 85.07

    Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht bei Nichtbeachtung von für

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.02.2015 - 8 LA 26/14
    Der Senat hat in Fällen des Abrechnungsbetruges mit einem vergleichbaren Schaden (vgl. etwa Senatsbeschl. v. 18.2.2013 - 8 LA 4/13 - (Abrechnungsbetrug eines Arztes mit einem Schaden in Höhe von 75.725,95 EUR); Senatsbeschl. v. 23.7.2014, a.a.O., S. 754 ff. (Abrechnungsbetrug eines Arztes mit einem Schaden in Höhe von etwa 100.000 EUR)), andere Gerichte auch bereits bei deutlich niedrigeren Schäden (vgl. etwa EGMR, Entsch. v. 9.5.2007 - 29005/05 -, EuGRZ 2008, 24 ff. (Abrechnungsbetrug eines Apothekers mit einem Schaden in Höhe von 10.137,53 EUR); BVerwG, Beschl. v. 27.10.2010 - BVerwG 3 B 61.10 -, juris; Bayerischer VGH, Urt. v. 28.04.2010, a.a.O., Rn. 21 (Abrechnungsbetrug eines Arztes mit einem Schaden in Höhe von 21.559,41 EUR); BVerwG, Beschl. v. 25.2.2008 - BVerwG 3 B 85.07 -, juris Rn. 7; Bayerischer VGH, Urt. v. 28.3.2007, a.a.O., Rn. 5 (Abrechnungsbetrug eines Arztes mit einem Schaden in Höhe von 23.042,43 EUR); VG München, Urt. v. 20.10.2009 - M 16 K 09.3072 - (Abrechnungsbetrug eines Zahnarztes mit einem Schaden in Höhe von 9.151,91 EUR)) bereits wiederholt eine Unwürdigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs angenommen.

    Unter Berücksichtigung der dargestellten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschl. v. 27.10.2010 - BVerwG 3 B 61.10 - (Abrechnungsbetrug eines Arztes mit einem Schaden in Höhe von 21.559,41 EUR); BVerwG, Beschl. v. 25.2.2008 - BVerwG 3 B 85.07 -, juris Rn. 7 (Abrechnungsbetrug eines Arztes mit einem Schaden in Höhe von 23.042,43 EUR)) bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass der vom Kläger verursachte Schaden von deutlich mehr als 70.000 EUR eine etwa erforderliche Mindesthöhe, deren Bestimmung der Senat nicht für geboten erachten, nicht erreicht.

  • OVG Niedersachsen, 23.07.2014 - 8 LA 142/13

    Widerruf der Approbation als Arzt tatsächlich nicht erbrachter abgerechneter

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.02.2015 - 8 LA 26/14
    Der Senat erachtet in ständiger Rechtsprechung daher auch bewusst fehlerhaft überhöhte Abrechnungen von Heilberuflern gegenüber Patienten und Krankenkassen, die über einen langen Zeitraum in einer Vielzahl von Einzelfällen und/oder mit einem hohen Schadensbetrag vorgenommen worden sind, regelmäßig als die Annahme der Unwürdigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs rechtfertigende gravierende Verfehlungen (vgl. Senatsbeschl. v. 23.7.2014 - 8 LA 142/13 -, NZS 2014, 754, 757 f. mit weiteren Nachweisen zur Senatsrechtsprechung).

    Der Senat hat in Fällen des Abrechnungsbetruges mit einem vergleichbaren Schaden (vgl. etwa Senatsbeschl. v. 18.2.2013 - 8 LA 4/13 - (Abrechnungsbetrug eines Arztes mit einem Schaden in Höhe von 75.725,95 EUR); Senatsbeschl. v. 23.7.2014, a.a.O., S. 754 ff. (Abrechnungsbetrug eines Arztes mit einem Schaden in Höhe von etwa 100.000 EUR)), andere Gerichte auch bereits bei deutlich niedrigeren Schäden (vgl. etwa EGMR, Entsch. v. 9.5.2007 - 29005/05 -, EuGRZ 2008, 24 ff. (Abrechnungsbetrug eines Apothekers mit einem Schaden in Höhe von 10.137,53 EUR); BVerwG, Beschl. v. 27.10.2010 - BVerwG 3 B 61.10 -, juris; Bayerischer VGH, Urt. v. 28.04.2010, a.a.O., Rn. 21 (Abrechnungsbetrug eines Arztes mit einem Schaden in Höhe von 21.559,41 EUR); BVerwG, Beschl. v. 25.2.2008 - BVerwG 3 B 85.07 -, juris Rn. 7; Bayerischer VGH, Urt. v. 28.3.2007, a.a.O., Rn. 5 (Abrechnungsbetrug eines Arztes mit einem Schaden in Höhe von 23.042,43 EUR); VG München, Urt. v. 20.10.2009 - M 16 K 09.3072 - (Abrechnungsbetrug eines Zahnarztes mit einem Schaden in Höhe von 9.151,91 EUR)) bereits wiederholt eine Unwürdigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs angenommen.

  • BVerwG, 27.10.2010 - 3 B 61.10

    Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Approbation wegen Unzuverlässigkeit und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.02.2015 - 8 LA 26/14
    Der Senat hat in Fällen des Abrechnungsbetruges mit einem vergleichbaren Schaden (vgl. etwa Senatsbeschl. v. 18.2.2013 - 8 LA 4/13 - (Abrechnungsbetrug eines Arztes mit einem Schaden in Höhe von 75.725,95 EUR); Senatsbeschl. v. 23.7.2014, a.a.O., S. 754 ff. (Abrechnungsbetrug eines Arztes mit einem Schaden in Höhe von etwa 100.000 EUR)), andere Gerichte auch bereits bei deutlich niedrigeren Schäden (vgl. etwa EGMR, Entsch. v. 9.5.2007 - 29005/05 -, EuGRZ 2008, 24 ff. (Abrechnungsbetrug eines Apothekers mit einem Schaden in Höhe von 10.137,53 EUR); BVerwG, Beschl. v. 27.10.2010 - BVerwG 3 B 61.10 -, juris; Bayerischer VGH, Urt. v. 28.04.2010, a.a.O., Rn. 21 (Abrechnungsbetrug eines Arztes mit einem Schaden in Höhe von 21.559,41 EUR); BVerwG, Beschl. v. 25.2.2008 - BVerwG 3 B 85.07 -, juris Rn. 7; Bayerischer VGH, Urt. v. 28.3.2007, a.a.O., Rn. 5 (Abrechnungsbetrug eines Arztes mit einem Schaden in Höhe von 23.042,43 EUR); VG München, Urt. v. 20.10.2009 - M 16 K 09.3072 - (Abrechnungsbetrug eines Zahnarztes mit einem Schaden in Höhe von 9.151,91 EUR)) bereits wiederholt eine Unwürdigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs angenommen.

    Unter Berücksichtigung der dargestellten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschl. v. 27.10.2010 - BVerwG 3 B 61.10 - (Abrechnungsbetrug eines Arztes mit einem Schaden in Höhe von 21.559,41 EUR); BVerwG, Beschl. v. 25.2.2008 - BVerwG 3 B 85.07 -, juris Rn. 7 (Abrechnungsbetrug eines Arztes mit einem Schaden in Höhe von 23.042,43 EUR)) bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass der vom Kläger verursachte Schaden von deutlich mehr als 70.000 EUR eine etwa erforderliche Mindesthöhe, deren Bestimmung der Senat nicht für geboten erachten, nicht erreicht.

  • VGH Bayern, 28.03.2007 - 21 B 04.3153

    Widerruf der ärztlichen Approbation - Unzuverlässigkeit und Unwürdigkeit zur

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.02.2015 - 8 LA 26/14
    Solange und soweit es, wie hier, nicht ernstlich zweifelhaft ist, dass das Strafgericht der danach bestehenden Sachverhaltsaufklärungspflicht genügt und die erforderliche Überzeugung gewonnen hat, dürfen folglich auch die auf einer Verständigung nach § 257c StPO beruhenden Feststellungen in einer strafgerichtlichen Entscheidung zur Grundlage einer behördlichen oder gerichtlichen Beurteilung der betroffenen Persönlichkeit bei Entscheidungen über den Entzug einer ärztlichen Approbation gemacht werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.2.2014 - BVerwG 3 B 68.13 -, juris Rn. 1 und 5 ff.; Bayerischer VGH, Urt. v. 28.3.2007 - 21 B 04.3153 -, juris Rn. 33).

    Der Senat hat in Fällen des Abrechnungsbetruges mit einem vergleichbaren Schaden (vgl. etwa Senatsbeschl. v. 18.2.2013 - 8 LA 4/13 - (Abrechnungsbetrug eines Arztes mit einem Schaden in Höhe von 75.725,95 EUR); Senatsbeschl. v. 23.7.2014, a.a.O., S. 754 ff. (Abrechnungsbetrug eines Arztes mit einem Schaden in Höhe von etwa 100.000 EUR)), andere Gerichte auch bereits bei deutlich niedrigeren Schäden (vgl. etwa EGMR, Entsch. v. 9.5.2007 - 29005/05 -, EuGRZ 2008, 24 ff. (Abrechnungsbetrug eines Apothekers mit einem Schaden in Höhe von 10.137,53 EUR); BVerwG, Beschl. v. 27.10.2010 - BVerwG 3 B 61.10 -, juris; Bayerischer VGH, Urt. v. 28.04.2010, a.a.O., Rn. 21 (Abrechnungsbetrug eines Arztes mit einem Schaden in Höhe von 21.559,41 EUR); BVerwG, Beschl. v. 25.2.2008 - BVerwG 3 B 85.07 -, juris Rn. 7; Bayerischer VGH, Urt. v. 28.3.2007, a.a.O., Rn. 5 (Abrechnungsbetrug eines Arztes mit einem Schaden in Höhe von 23.042,43 EUR); VG München, Urt. v. 20.10.2009 - M 16 K 09.3072 - (Abrechnungsbetrug eines Zahnarztes mit einem Schaden in Höhe von 9.151,91 EUR)) bereits wiederholt eine Unwürdigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs angenommen.

  • BVerwG, 26.09.2002 - 3 C 37.01

    Approbation, Widerruf der - eines Apothekers; Widerruf einer

  • BVerwG, 14.04.1998 - 3 B 95.97

    Berufsrecht der Ärzte - Begriff der Unwürdigkeit eines Arztes, Aussetzung des

  • OVG Niedersachsen, 07.02.2014 - 8 LA 84/13

    Approbation; Arzt; Betäubungsmittel; Diazepam; Dihydrocodein; Flunitrazepam;

  • OVG Niedersachsen, 13.01.2009 - 8 LA 88/08

    Zulässigkeit der Annahme der Richtigkeit tatsächlicher Feststellungen in einem

  • BVerwG, 23.10.2007 - 3 B 23.07

    Vereinbarkeit des Widerrufs einer Approbation als Apotheker wegen

  • VG München, 20.10.2009 - M 16 K 09.3072

    Widerruf der zahnärztlichen Approbation wegen Unwürdigkeit und Unzuverlässigkeit;

  • OVG Niedersachsen, 27.11.2009 - 8 ME 196/09

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen den Widerruf der Berufserlaubnis beim dringenden

  • OVG Niedersachsen, 29.07.2011 - 8 ME 36/11

    Einstweiliger Rechtschutz gegen das Streichen eines Architekten aus der

  • BGH, 25.01.2012 - 1 StR 45/11

    Abrechnungsbetrug eines privatliquidierenden Arztes für nicht persönlich

  • BSG, 08.09.2004 - B 6 KA 14/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - ambulante Operation - stationäre Operation -

  • OVG Niedersachsen, 26.10.2010 - 8 ME 181/10

    Zuverlässigkeit eines Heilpraktikers bei negativer Prognose für die Zukunft und

  • OVG Niedersachsen, 04.07.2011 - 8 LA 288/10

    Erforderlichkeit der Wahrnehmung einer qualifizierten Funktion im

  • VGH Bayern, 21.05.2010 - 21 BV 09.1206

    Widerruf der zahnärztlichen Approbation

  • BGH, 12.11.2009 - III ZR 110/09

    Vorschriften der Gebührenordnung für Ärzte als Grundlage für die Vereinbarungen

  • OVG Niedersachsen, 01.10.2008 - 5 LA 64/06

    Anforderungen an eine durch einen Zweitbeurteiler geänderten Plausibilisierung

  • EGMR, 09.05.2007 - 29005/05

    G. B. gegen Deutschland

  • OVG Saarland, 29.11.2005 - 1 R 12/05

    Ruhen der Approbation wegen konkreter Patientengefährdung

  • BVerfG, 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03

    Unzureichende Prüfung der Voraussetzungen des Sofortvollzugs des Widerrufs einer

  • BGH, 09.01.2014 - 3 StR 304/13
  • BVerfG, 04.10.2006 - 1 BvR 2403/06

    Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Anordnung des Ruhens der

  • OVG Niedersachsen, 19.01.2005 - 8 ME 181/04

    Abrechnungsbetrug; Approbation; Arzt; Prognose; Rechtsschutzbedürfnis; Ruhen;

  • BVerfG, 16.01.1991 - 1 BvR 1326/90

    Verstoß gegen die Unschuldsvermutung bei einer auf § 153a Abs. 2 StPO gestützten

  • BGH, 14.02.2000 - AnwZ (B) 8/99

    Unwürdigkeit des Rechtsanwalts

  • VGH Bayern, 15.06.1993 - 21 B 92.226
  • BVerwG, 28.08.1995 - 3 B 7.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Verzicht auf zweite Anhörungsmitteilung

  • OVG Niedersachsen, 17.02.2010 - 5 LA 342/08

    Pflicht der Deutschen Telekom AG zur Reaktivierung eines nach langer

  • BVerwG, 20.09.2012 - 3 B 7.12

    Widerruf der Approbation als Arzt; Berufsunwürdigkeit; Abrechnungsbetrug;

  • BGH, 12.07.2010 - AnwZ (B) 116/09

    Wiederzulassung zur Rechtsanwaltschaft: Fortdauer der Berufsunwürdigkeit nach

  • BGH, 11.12.1995 - AnwZ (B) 34/95

    Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Unwürdigkeit - Entfallen der

  • BVerfG, 08.04.2010 - 1 BvR 2709/09

    Verletzung der Berufsfreiheit sowie des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz

  • BVerfG, 18.05.2005 - 1 BvR 1028/05
  • OVG Sachsen, 13.03.2012 - 4 A 18/11

    Unwürdigkeit als Arzt, Wiedererteilung der Approbation, Bewährungszeit,

  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

  • BVerwG, 18.09.2006 - 10 B 55.06

    Voraussetzungen der Zulassung der Grundsatzrevision nach § 132 Abs. 2 Nr. 1

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

  • BVerwG, 09.01.1991 - 3 B 75.90

    Widerruf der ärztlichen Approbation bei Unzuverlässigkeit oder Unwürdigkeit -

  • OVG Niedersachsen, 11.07.2013 - 8 LA 148/12

    Verlust des Freizügigkeitsrechts und Aufforderung zur Ausreise bei Ausreise der

  • BVerfG, 28.08.2007 - 1 BvR 1098/07
  • BVerwG, 19.03.2013 - 2 B 130.11

    Altersteilzeit; dringende dienstliche Belange; Beweislast

  • BVerfG, 21.09.2000 - 1 BvR 661/96

    Zur Zulassung ehemaliger DDR-Richter als Rechtsanwalt/ Notar

  • BVerfG, 08.03.1983 - 1 BvR 1078/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Zulassung zur

  • BGH, 30.03.2004 - 1 StR 354/03

    Freie Beweiswürdigung beim Freispruch (Vergewaltigung; in dubio pro reo;

  • BVerwG, 27.01.2011 - 3 B 63.10

    Zahnarzt; Widerruf der Approbation; Unwürdigkeit; Sexualdelikt; Strafurteil;

  • BVerfG, 28.03.1985 - 1 BvR 1245/84

    Sozialgerichtsverfahren - Sofortvollzug - Krankenversicherung - Kassenarzt -

  • BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Antwort-Wahl-Verfahrens

  • BVerwG, 16.07.1996 - 3 B 44.96

    Arztrecht: Wiedererlangung der Approbation nach Entziehung wegen

  • OVG Niedersachsen, 24.03.2009 - 10 LA 377/08

    Erbringung des Nachweises des tatsächlichen Schulbesuchs seiner schulpflichtigen

  • OVG Niedersachsen, 03.04.2013 - 13 LA 34/13

    Gerichtliche Kontrolle über Art und Umfang der sachlichen Prüfung des

  • BVerfG, 03.09.2014 - 1 BvR 3353/13

    Entzug des Doktorgrades wegen "Unwürdigkeit" nur bei wissenschaftsbezogenen

  • BVerfG, 27.11.1973 - 2 BvL 12/72

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 49 Abs. 1 , 60 Abs. 2 Nr. 1 und 2 sowie 61 BZRG

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • VGH Bayern, 28.04.2010 - 21 BV 09.1993

    Widerruf der Approbation; Unzulässigkeit; Unwürdigkeit; Betrug

  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

  • BGH, 09.03.2010 - 4 StR 640/09

    Verkannte Bindungswirkung eines früheren Urteils (übernommene Feststellungen;

  • BVerwG, 18.05.1982 - 7 C 24.81

    Arztrecht - Prüfung - Multiple Choice - Verschärfung

  • BSG, 08.09.2004 - B 6 KA 14/03
  • OVG Niedersachsen, 29.07.2015 - 8 ME 33/15

    Approbation; Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs;

    Der mit dem Approbationswiderruf verbundene fortdauernde Eingriff in die Berufswahlfreiheit ist aber verfassungsrechtlich gerechtfertigt (vgl. Senatsbeschl. v. 10.6.2015 - 8 LA 114/14 -, juris Rn. 76; v. 17.2.2015 - 8 LA 26/14 -, juris Rn. 62).

    Der Senat geht in seiner ständigen Rechtsprechung davon aus, dass die durch eine gravierende Verfehlung eingebüßte Berufsunwürdigkeit bereits während des laufenden behördlichen Verfahrens über den Widerruf der Approbation wieder erlangt worden sein kann (vgl. etwa Senatsbeschl. v. 17.2.2015, a.a.O., Rn. 52; v. 23.7.2014 - 8 LA 142/13 -, juris Rn. 38 f.).

    Ungeachtet der so vorgenommenen Bestimmung des Zeitpunkts, in dem der für die Wiedererteilung der Approbation erforderliche Reifeprozess beginnt, bleibt der für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Approbation maßgebliche Zeitpunkt der der letzten behördlichen Entscheidung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.8.2011 - BVerwG 3 B 6.11 -, juris Rn. 9; Senatsbeschl. v. 17.2.2015, a.a.O., Rn. 52).

    Derartige Abrechnungsbetrügereien sind schwere Straftaten mit unmittelbarem Bezug zum beruflichen Wirkungskreis des Arztes (vgl. Senatsbeschl. v. 17.2.2015, a.a.O., Rn. 50), so dass nach dem aufgezeigten Maßstab regelmäßig ein Reifeprozess von mindestens acht Jahren zu absolvieren ist, um eine Kompensation der zu Tage getretenen charakterlichen Mängel annehmen zu können.

    Der Verlust der Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufs und der damit einhergehende Verlust der aus der Berufsausübung als Arzt erzielten Einnahmen ist zwangsläufige Folge eines jeden Approbationsentzugs und kann allein deshalb nicht als unverhältnismäßig angesehen werden (vgl. Senatsbeschl. v. 17.2.2015, a.a.O., Rn. 62).

  • OVG Niedersachsen, 15.09.2015 - 8 LA 109/15

    Approbation; Substitutionsbehandlung; Unwürdigkeit; Widerruf; Wiedererlangung der

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist es zwar durchaus möglich, dass ein Arzt die durch eine gravierende Verfehlung eingebüßte Berufsunwürdigkeit bereits während des laufenden behördlichen Verfahrens über den Widerruf der Approbation wiedererlangt (vgl. etwa Senatsbeschl. v. 17.2.2015 - 8 LA 26/14 -, juris Rn. 62; v. 23.7.2014 - 8 LA 142/13 -, juris Rn. 38 f.).

    An einer solchen Wiedererlangung der Würdigkeit bis zum maßgeblichen Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.8.2011 - BVerwG 3 B 6.11 -, juris Rn. 9; Senatsbeschl. v. 17.2.2015, a.a.O., Rn. 52) fehlt es hier aber.

    Der Senat geht in seiner ständigen Rechtsprechung davon aus, dass die durch eine gravierende Verfehlung eingebüßte Berufsunwürdigkeit bereits während des laufenden behördlichen Verfahrens über den Widerruf der Approbation wieder erlangt worden sein kann (vgl. etwa Senatsbeschl. v. 17.2.2015, a.a.O., Rn. 52; v. 23.7.2014 - 8 LA 142/13 -, juris Rn. 38 f.).

    Der Verlust der Erlaubnis zur Ausübung des Arztberufs und der damit einhergehende Verlust der aus der Berufsausübung als Arzt erzielten Einnahmen ist Folge eines jeden Approbationsentzugs und kann allein deshalb, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen für den Entzug der Approbation erfüllt sind, nicht als unverhältnismäßig angesehen werden (vgl. Senatsbeschl. v. 17.2.2015, a.a.O., Rn. 62).

  • OVG Niedersachsen, 18.01.2017 - 8 LA 162/16

    Anzeigepflicht; Auskunftspflicht; Berufsaufsicht; Hebamme; Meldepflicht;

    Der Senat geht in seiner ständigen Rechtsprechung davon aus, dass die durch eine gravierende Verfehlung eingebüßte Berufswürdigkeit bereits während des laufenden behördlichen Verfahrens über den Widerruf der Berufserlaubnis wieder erlangt worden sein kann (vgl. etwa Senatsbeschl. v. 17.2.2015 - 8 LA 26/14 -, juris. 52 (Widerruf der Approbation als Arzt wegen Unwürdigkeit); v. 23.7.2014 - 8 LA 142/13 -, juris Rn. 38 f. (Widerruf der Approbation als Arzt wegen Unwürdigkeit)).

    Der Verlust einer Erlaubnis zur Berufsausübung und der damit einhergehende Verlust der aus der Berufsausübung erzielten Einnahmen ist Folge eines jeden staatlichen Entzugs der Berufserlaubnis und kann allein deshalb, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen für den Entzug der Berufserlaubnis erfüllt sind, nicht als unverhältnismäßig angesehen werden (vgl. Senatsbeschl. v. 10.6.2015 - 8 LA 114/14 -, juris Rn. 76 (Widerruf der Approbation als Apotheker wegen Unwürdigkeit); v. 17.2.2015, a.a.O., Rn. 62).

  • OVG Niedersachsen, 23.09.2015 - 8 LA 126/15

    Approbation; außerberuflich; Berufserlaubnis; Betrug; Reifeprozess; Unwürdigkeit;

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist es zwar durchaus möglich, dass ein Arzt die durch eine gravierende Verfehlung eingebüßte Berufsunwürdigkeit bereits während des laufenden behördlichen Verfahrens über den Widerruf der Approbation wiedererlangt (vgl. etwa Senatsbeschl. v. 17.2.2015 - 8 LA 26/14 -, juris Rn. 62; v. 23.7.2014 - 8 LA 142/13 -, juris Rn. 38 f.).

    An einer solchen Wiedererlangung der Würdigkeit bis zum maßgeblichen Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.8.2011 - BVerwG 3 B 6.11 -, juris Rn. 9; Senatsbeschl. v. 17.2.2015, a.a.O., Rn. 52) fehlt es hier aber.

    Der Senat geht in seiner ständigen Rechtsprechung davon aus, dass die durch eine gravierende Verfehlung eingebüßte Berufsunwürdigkeit bereits während des laufenden behördlichen Verfahrens über den Widerruf der Approbation wieder erlangt worden sein kann (vgl. etwa Senatsbeschl. v. 17.2.2015, a.a.O., Rn. 52; v. 23.7.2014 - 8 LA 142/13 -, juris Rn. 38 f.).

  • OVG Niedersachsen, 11.05.2015 - 8 LC 123/14

    Approbation; Betäubungsmittel; strafrechtliches Ermittlungsverfahren;

    Rechtsgrundlage für den Widerruf der ärztlichen Approbation des Klägers ist § 5 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Bundesärzteordnung - BÄO - in der hier maßgeblichen, zuletzt durch Gesetz vom 20. Februar 2013 (BGBl. I S. 277) geänderten Fassung (vgl. zum maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage bei dem Widerruf einer Approbation: BVerwG, Beschl. v. 18.8.2011 - BVerwG 3 B 6.11 -, juris Rn. 9; Senatsbeschl. v. 17.2.2015 - 8 LA 26/14 -, juris Rn. 52).

    Der unbestimmte Rechtsbegriff der Unwürdigkeit (vgl. hierzu Senatsbeschl. v. 17.2.2015, a.a.O., Rn. 24) in § 5 Abs. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BÄO erfordert eine Bewertung des Pflichtenverstoßes unter Berücksichtigung des durch die gesetzliche Regelung geschützten Vertrauens der Öffentlichkeit in den Berufsstand des Arztes.

  • VG Oldenburg, 23.06.2020 - 7 A 2200/19

    Besitz kinderpornographischer Schriften; Bindungswirkung; Strafrechtliche

    Durchgreifende und insbesondere verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich des unbestimmten Rechtsbegriffes der Unwürdigkeit hat die Kammer nicht (vgl. Urteil vom 17. Dezember 2013 - 7 A 4882/12 - mit Nds. OVG Lüneburg, 8. Senat, Beschluss vom 17. Februar 2015, 8 LA 26/14, juris; Urteil vom 8. Juli 2014 - 7 A 4646/13 -, Vnb.; Urteil vom 31. Januar 2017 - 7 A 2236/17 - juris).
  • VG Regensburg, 28.04.2016 - RN 5 K 15.1137

    Widerruf der Approbation wegen Unwürdigkeit

    Vielmehr besteht auch im Falle einer Verständigung die aus dem verfassungsrechtlich verankerten Schuldprinzip folgende Verpflichtung des Strafgerichts, von Amts wegen den wahren Sachverhalt zu erforschen (NdsOVG vom 17.2.2015, Az. 8 LA 26/14 unter Hinweis auf BVerfG vom 19.3.2013, NJW 2013, 1058, 1067 f.).

    Hierzu hat es jedenfalls zu untersuchen, ob das abgelegte Geständnis mit dem Ermittlungsergebnis zu vereinbaren ist, ob es in sich stimmig ist und ob es die getroffenen Feststellungen trägt (NdsOVG vom 17.2.2015, Az. 8 LA 26/14 unter Hinweis auf BGH vom 9.1.2014, Az. 3 StR 304/13 , Rn. 20 m. w. N.).

  • OVG Niedersachsen, 15.12.2020 - 8 LA 80/20

    Approbationsentzug; Approbationswiderruf; Arzneimittelverordnung; ärztliche

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist es zwar möglich, dass ein Arzt die durch eine gravierende Verfehlung eingebüßte Berufsunwürdigkeit während des laufenden behördlichen Verfahrens über den Widerruf der Approbation wiedererlangt (Senat, Beschl. v. 23.9.2015 - 8 LA 126/15 -, juris Rn. 10 m.w.N.; v. 15.9.2015 - 8 LA 109/15 -, juris Rn. 13; v. 17.2.2015 - 8 LA 26/14 -, juris Rn. 62; v. 23.7.2014 - 8 LA 142/13 -, juris Rn. 38 f.).
  • OVG Niedersachsen, 10.06.2015 - 8 LA 114/14

    Abgabe von Arzneimitteln; Antrag auf Zulassung der Berufung; Apotheker;

    Der Verlust der Erlaubnis zur Ausübung des Apothekerberufs und der damit einhergehende Verlust der aus der Berufsausübung als Apotheker erzielten Einnahmen ist Folge eines jeden Approbationsentzugs und kann allein deshalb, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen für den Entzug der Approbation erfüllt sind, nicht als unverhältnismäßig angesehen werden (vgl. Senatsbeschl. v. 17.2.2015 - 8 LA 26/14 -, juris Rn. 62).
  • VG Düsseldorf, 30.11.2018 - 7 K 2276/16

    Widerruf der Approbation als Arzt

    vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 17. Februar 2015 - 8 LA 26/14 - Rn. 53, juris.
  • VG Berlin, 15.09.2020 - 17 K 3.20

    Widerruf einer Approbation als Arzt

  • VG Berlin, 16.11.2020 - 17 K 5.20

    Entzug er ärztlichen Approbation: sexueller Missbrauch unter Ausnutzung des

  • VG München, 19.01.2016 - M 16 K 13.4929

    Widerruf der Approbation eines Arztes bei Steuerhinterziehung

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